Die Welt des 21. Jahrhunderts ist geprägt durch Globalisierung und Mobilität. Insbesondere die Europäische Union hat auf die Förderung grenzübergreifender Mobilität ein besonderes Augenmerk. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Unfallversicherungssysteme, insbesondere dann, wenn in grenzübergreifenden Sachverhalten Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten auftreten. Aber auch zu anderen Staaten besteht der Bedarf, Fragen des Sozialversicherungsschutzes bei grenzübergreifender Mobilität zu klären. Die DGUV arbeitet dabei sowohl mit Partnerorganisationen der anderen EU-/EWR-Staaten zusammen, als auch mit Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen. Im Vordergrund steht die Durchführung europäischen Verordnungsrechts bzw. die Umsetzung der in den jeweiligen Sozialversicherungsabkommen enthaltenen Bestimmungen. Neben zahlreichen anderen Funktionen liegt ein Aufgabenschwerpunkt auf der Organisation und Sicherstellung der medizinischen Versorgung von anspruchsberechtigten Personen im jeweils anderen Staat.
Darüber hinaus kooperiert die DGUV im Rahmen internationaler Zusammenarbeit sowohl mit weltweit tätigen als auch nationalen Institutionen und Organisationen. Gemeinsames Ziel ist der Austausch und die Weitergabe von Erfahrungen sowie ein abgestimmtes Vorgehen z.B. auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes oder des Berufskrankheitenrechts.