Für Versicherte, die infolge des Versicherungsfalls für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt.
Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um die notwendige Betreuung und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens soweit wie möglich sicherzustellen und hilfebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen.
Das Ausmaß des Hilfebedarfs und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden des Versicherten und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.
Die häusliche Pflege eines Familienmitgliedes ist eine verantwortungsvolle Aufgabe mit vielfältigen Konsequenzen. Den Pflegenden wird häufig erst im Alltag bewusst, welchen körperlichen und psychischen Belastungen sie dabei ausgesetzt sind. Schulungsmaßnahmen und Entlastungsmöglichkeiten sind ein wichtiger Baustein im Pflegeprozess. Sie können den pflegenden Angehörigen Unterstützung bieten und Sicherheit vermitteln. Bereits zu Beginn der Pflege und später fortlaufend können pflegende Angehörige sich Unterstützung über Seminare, Trainings sowie weitere Hilfsangebote im Bereich der Pflege holen.
Wenden Sie sich dazu an die für Ihr Bundesland zuständige Unfallkasse oder den für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zuständigen Unfallversicherungsträger!
Alle nicht erwerbsmäßig tätigen pflegenden Angehörigen sind bei einer Unfallkasse im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit unfallversichert. Die Unfallkassen erbringen zum Schutz der Gesundheit von Pflegepersonen Präventionsleistungen für alle pflegenden Angehörigen. Ziel ist es, die körperlichen und psychischen Belastungen bei der Pflege zu Hause zu verringern. Darüber hinaus bieten die Unfallkassen auf ihren Webseiten (regionale) Informations- und Beratungsangebote für Pflegepersonen an.
Zum Beispiel:
Einige Angebote sind abhängig von der Region, es bietet sich daher an, sich bei Bedarf bei der für die eigene Region zuständigen Unfallkasse zu informieren.
Kinaesthetics-Kurse für pflegende Angehörige
„Kinaesthetics geht davon aus, dass die Unterstützung eines pflegebedürftigen Menschen dann gesundheits- und entwicklungsfördernd ist, wenn sie ihn in seinen eigenen Bewegungsmöglichkeiten, in seiner Eigenaktivität und Selbstwirksamkeit unterstützt. Eine Voraussetzung dafür ist die Bewegungskompetenz der pflegenden Personen.“
Das Ziel ist dementsprechend, die Bewegungskompetenz der pflegenden Person zu fördern.
Beratung in einem Pflegestützpunkt
„Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Im Pflegestützpunkt soll auf Wunsch der oder des Einzelnen das gesamte Leistungsspektrum für Pflegebedürftige koordiniert werden. Pflegestützpunkte können pflegenden Angehörigen deshalb auch bei der Vorbereitung und Organisation rund um die Pflege Unterstützung bieten. Sie ermöglichen eine effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige vor Ort sowie in der Region und sollen darüber hinaus helfen, Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu überwinden.“ (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Hier können Sie kostenlos nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen
Pflegemagazine
Zum Beispiel "Pflege daheim" von Aktion das sichere Haus e.V. und Unfallkassen
Die App "in.kontakt" von der Interessensvertretung und Selbsthilfe "wir pflegen!" ermöglicht Austausch zwischen pflegenden Angehörigen, aber auch Informationen zu öffentlich zugänglichen Veranstaltungen für pflegende Angehörige.