Praxisorientierte Lösungen für den Arbeitsschutz in der Zeitarbeit

Neue Branchenregel erleichtert Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetrieben die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

10.05.2017

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Sicher und gesund arbeiten bei der Zeitarbeit: die neue Branchenregel liefert Infos und Tipps. (Bild: Monkey Business - Fotolia.com)

Für Beschäftigte der Zeitarbeit gelten besondere Arbeitsbedingungen, da sie den Einsatzbetrieb und die Tätigkeit häufig wechseln. Wie deren Sicherheit und Gesundheit unter diesen Bedingungen gewährleistet werden können, zeigt die neue Branchenregel "Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" (Regel 115-801) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Wer kümmert sich um die arbeitsmedizinische Vorsorge? Worauf muss man bei der Unterweisung der Beschäftigten achten? In der Publikation erhalten Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe eine Antwort auf diese und zahlreiche weitere Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Wichtig: Gute Abstimmung im Überlassungsprozess

"Beschäftigte der Zeitarbeit kommen oft dann zum Einsatz, wenn der Druck im Betrieb am größten ist. Um sie erfolgreich im neuen Betrieb einzuarbeiten, müssen sich alle Beteiligten gut abstimmen", sagt Carsten Zölck, Leiter des DGUV-Sachgebiets Zeitarbeit und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Branchenregel geht daher insbesondere auf die einzelnen Schritte im Überlassungsprozess ein. Verantwortliche erfahren unter anderem, wie sie die Arbeitsbedingungen klären, das Personal unterweisen und Gefährdungen während eines Einsatzes vorbeugen können.

Neue Publikation macht rechtliche Grundlagen verständlich

Die Branchenregeln der gesetzlichen Umfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Die Branchenregel "Zeitarbeit" wendet sich nicht nur an Zeitarbeitsfirmen, sondern auch an die Branchen der Einsatzbetriebe. So waren an der Ausarbeitung der Publikation verschiedene Unfallversicherungsträger und Vertreter der Zeitarbeits-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände beteiligt. Auf diese Weise erhalten Leserinnen und Leser sehr praxisorientierte Lösungsvorschläge für den Arbeitsschutz.

Konkrete Vorschläge für Arbeitsschutz-Maßnahmen

Verantwortliche von Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetrieben sehen anhand der übersichtlichen Gliederung der Branchenregel auf einen Blick, welche Maßnahmen in ihren Aufgabenbereich fallen und auf welchen rechtlichen Grundlagen diese basieren. Hintergrundinformationen, Praxistipps und Musterformulare erleichtern die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Interessierte können die DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig über die DGUV Publikationsdatenbank bestellen oder dort als PDF-Datei kostenfrei herunterladen. Der Bezug dieser Informationsschrift ist für die Mitgliedsunternehmen der VGB im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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