05.04.2018
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2017 um 0,4 Prozent auf 873.562 zurückgegangen. Das ergeben die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen heute veröffentlicht hat. Einen Anstieg gab es hingegen bei den meldepflichtigen Wegeunfällen. Im vergangenen Jahr ereigneten sich 190.095 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause. Das sind 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Einen neuen Tiefstand gab es bei den neuen Unfallrenten insgesamt: Sie gingen um 604 Fälle auf 18.244 neue Unfallrenten zurück.
454 Arbeitsunfälle hatten einen tödlichen Ausgang, das sind 30 mehr als im Jahr zuvor. In einigen Branchen wie der Chemischen Industrie oder dem Transport sanken die Opferzahlen, während sie in anderen zunahmen. 282 Beschäftigte wurden Opfer eines tödlichen Wegeunfalls, das sind 29 weniger als 2016.
"Die Zahl der Arbeitsunfälle bleibt weiter auf niedrigem Niveau, neue Unfallrenten - das bedeutet schwere Unfälle - gehen zurück. Und auch die Zahl der Schülerunfälle ist rückläufig", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. "Aber so erfreulich die Zahlen sind, sie zeigen auch: Vom Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, sind wir noch weit entfernt. Hier setzt deshalb die neue Präventionskampagne der gesetzlichen Unfallversicherung an."
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Rückgang bei den Schülerunfällen*
Eine erfreuliche Tendenz zeichnete sich 2017 bei den Schülerunfällen ab. Sie gingen um 4,6 Prozent zurück auf 1.184.603 Schulunfälle. Auch die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ist gesunken. Sie lag mit 105.319 Fällen um 5,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. 50 Schul- und Schulwegunfälle endeten tödlich, das sind 9 mehr als 2016.
*Hintergrund
Der Begriff Schülerunfälle umfasst die Gruppe der Kitakinder, der Schülerinnen, Schüler und Studierenden. In der Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
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