04.07.2019
Seit dem 15. Juni 2019 sind elektrische Tretroller, so genannte E-Scooter, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sollen dazu beitragen, Mobilität modern und umweltfreundlich zu machen. Aber schon in den ersten beiden Wochen ereigneten sich mehrere schwere Unfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps, worauf zu achten ist, damit der Fahrspaß auch sicher bleibt.
Rechtlicher Rahmen
E-Scooter und Segways, die ebenfalls zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen, dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren. Sie sind versicherungspflichtig. Sie müssen Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erfüllen, das heißt, sie müssen zum Beispiel mit einem funktionierenden Brems- und Lichtsystem und einer Warnklingel ausgestattet sein. Personen ab 14 Jahren können die Fahrzeuge nutzen. Eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Fahren dürfen E-Scooter nur auf Radwegen und Fahrradstraßen. Wenn diese fehlen, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
Sicherheitstipps
Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die Straßenverkehrsordnung. Abgesehen davon sollten Fahrerinnen und Fahrer folgende Regeln zu ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer beachten:
Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz
Warum ist die Sicherheit auf dem E-Scooter überhaupt ein Thema für die gesetzliche Unfallversicherung? Berufsgenossenschaften und Unfallkassen entschädigen nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei Wegeunfällen. Gerade Unfälle im Straßenverkehr haben häufig schwere Folgen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rücken deshalb aktuell das Thema Verkehrssicherheit in den Fokus ihrer Präventionskampagne kommmitmensch. Unter dem Slogan "blöde Idee" weisen sie auf gefährliches Risikoverhalten im Straßenverkehr hin.
Dazu Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "E-Scooter werden nur dann eine sinnvolle Ergänzung unserer Mobilität sein, wenn sie möglichst sicher im Straßenverkehr genutzt werden können. Wir hätten deshalb eine obligatorische Prüfung für die Fahrerinnen und Fahrer begrüßt. Jeder und jede sollte prüfen, ob sie das Gerät beherrschen, bevor sie am Straßenverkehr teilnehmen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir auch einen Helm. Der Verkehrsraum wird immer enger. Wenn wir alle sicher ans Ziel kommen wollen, geht das nur mit Umsicht und Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer."
Natürlich können E-Scooter auch im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt werden. Dann gilt, dass sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden müssen. Das heißt, der Arbeitgeber muss unter anderem festlegen, ob zum Beispiel ein Helm getragen werden muss oder nicht.
DGUV - Pressestelle
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