10.09.2019
Gemeinsame Mahlzeiten und Pausen, gezielte Bildungs- und Bewegungsangebote, Partizipation von Kindern und Eltern, Dokumentation – der Alltag in Kitas und die Aufgaben des Personals haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. In der neuen Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfahren Kita-Träger, Leitungsfachkräfte und andere Verantwortliche, wie sie das Spiel- und Lernumfeld der Kinder sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten so gestalten, dass alle vor Gefahren geschützt sind und gesund bleiben.
Sicheres Umfeld für Kinder und Erwachsene
Eine besondere Herausforderung beim Arbeitsschutz in Kindertagesstätten sei die Heterogenität der Personen, die dort zusammenkommen, erklärt Dr. Heinz Hundeloh, Leiter des DGUV-Fachbereichs Bildungseinrichtungen: "Ob angestellte oder freiwillig Beschäftigte, Kinder oder Eltern - mit den geschilderten Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen berücksichtigt die Branchenregel alle Personengruppen und deren Interaktion." Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf typischen Situationen im Kita-Alltag: Dem Holen und Bringen der Kinder, dem Aufenthalt im Gebäude und im Freien sowie der Organisation von Spiel- und Bewegungsangeboten. Anhand rechtlicher Grundlagen und entsprechender Praxistipps zeigt das Dokument für jede Situation auf, wie Beschäftigte ein sicheres Umfeld schaffen und berufsbedingte Belastungen oder Erkrankungen vermeiden.
Gestaltung des pädagogischen Angebots wichtig
Neben technisch-organisatorischen Faktoren der Prävention spielen auch pädagogische Aspekte eine Rolle. "Wir sind überzeugt, dass ein schlecht gestaltetes Bildungsangebot ebenso zu Unfällen und Erkrankungen führen kann wie eine mangelhafte räumliche Ausstattung oder eine fehlerhafte Arbeitsorganisation", verdeutlicht Heinz Hundeloh. "Daher widmen wir uns in der Branchenregel erstmals auch der Frage, wie die Betreuung und die pädagogischen Maßnahmen so gestaltet werden können, dass diese ebenfalls zur Sicherheit und Gesundheit beitragen." Im Anhang des Dokuments werden die Quellen der Bildungspläne aller Bundesländer sowie wichtige Kriterien der Aufsichtsführung und Tipps zur kindgerechten Unterweisung aufgeführt.
Die Bedürfnisse der Beschäftigten im Blick
Bei der Erarbeitung der Branchenregel legten die DGUV-Experten großen Wert darauf, Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, kommunale Spitzenverbände, Trägervertreter und Kita-Leitungen mit einzubeziehen. "Dank der Fachleute aus der Praxis haben wir nicht nur ein sehr breites Themenspektrum, sondern auch die Bedürfnisse der Beschäftigten besser im Blick", sagt Heinz Hundeloh. So werden Leitungs- und Dokumentationsaufgaben, die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Regelungen zu Dienstplänen, Pausen und Krankheitsvertretungen ebenfalls thematisiert.
Interessierte können die Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Akteure einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen.
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