Ganzheitlicher Blick auf Prävention im Schulalltag

Sicher und gesund lernen, unterrichten und arbeiten: Die neue DGUV-Branchenregel "Schule" bündelt Präventionsmaßnahmen für inneren und äußeren Schulbereich

24.10.2019

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Titelseite der Branchenregel "Schule". (© DGUV)

Wenn morgens um acht die Schulglocke läutet, kommen nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Lehrkräften zum Lernen und Arbeiten zusammen. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Leitungsfachkräfte, Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Schulverwaltungsangestellte sind in Schulen beschäftigt. Wie der Betrieb an öffentlichen, allgemein- oder berufsbildenden Schulen für all diese Gruppen sicher und gesund gestaltet werden kann, zeigt die neue Regel 102-601 "Branche Schule" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Publikation bündelt Präventionsmaßnahmen für den inneren und äußeren Schulbetrieb erstmals in einem Dokument und richtet sich an Schulhoheits- und Schulsachkostenträger sowie an Leitungsfachkräfte.

Zusammenspiel der Verantwortlichen erforderlich

Für den inneren Schulbereich, insbesondere die Organisation des Schulbetriebs und der Lern- bzw. Lehrprozesse, sind die Ministerien und Senatsbehörden in ihrer Funktion als Schulhoheitsträger verantwortlich. Der äußere Schulbereich, etwa der Zustand der Gebäude, der Freiflächen und der Ausstattung, fällt in den Verantwortungsbereich der Kommunen und Landkreise in ihrer Rolle als Schulsachkostenträger. "Das gute Zusammenwirken beider Seiten im Großen wie im Kleinen ist entscheidend für den Arbeitsschutz in Schulen", betont Dr. Heinz Hundeloh, Leiter des DGUV-Fachbereichs Bildungseinrichtungen. "Deshalb richtet sich die Branchenregel zum ersten Mal explizit an Verantwortliche beider Seiten." Mit zahlreichen Bildern und Praxistipps informiert die Publikation über gesetzliche Grundlagen sowie verpflichtende und freiwillige Präventionsmaßnahmen an Schulen. Symbole verdeutlichen, wo die Verantwortungsbereiche liegen und wann eine Zusammenarbeit erforderlich ist.

Blick auf Unterrichtsprozesse und psychische Gesundheit

Gefährdungen in der Schule können inhaltliche, organisatorische oder methodische Ursachen haben und sind von den jeweiligen Aktivitäten abhängig. Deshalb ist die Branchenregel in verschiedene Tätigkeitsfelder untergliedert: Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände, Unterrichten und Lernen mit klassischen und digitalen Medien, Umgang mit Werkzeugen oder Biostoffen, Ausflüge und Elternabende, Schulverpflegung und -reinigung sowie Planung und Gestaltung des Unterrichts.

"Das hohe Gefährdungspotenzial beim Eintreffen und Verlassen der Schule, bei Rangeleien in den Pausen oder die hohe Zahl an Sportunfällen liegt auf der Hand", erläutert Heinz Hundeloh. "Aus Sicht der Prävention machen insbesondere die nicht so offensichtlichen Prozesse den Kern des Schulalltags aus: Wie wird der Unterricht und das soziale Miteinander gestaltet oder wie kann psychischer Druck vermieden werden." So misst die Branchenregel nicht nur bauliche und organisatorische Rahmenbedingungen, sondern auch Verhaltensweisen wie Partizipation, Toleranz und Wertschätzung Bedeutung für die Prävention bei. "Je systematischer Sicherheit und Gesundheit von allen Beteiligten und in allen Bereichen der Schule thematisiert werden, desto weniger kommt es zu Unfällen und Erkrankungen."

Was Bildungseinrichtungen tun können, um eine ganzheitliche Präventionskultur aufzubauen, darüber informiert unter anderem die Präventionskampagne kommmitmensch unter www.kommmitmensch.de.

Neue DGUV Regel löst alte Unfallverhütungsvorschrift ab

Um einen ganzheitlichen Blick auf den schulischen Arbeitsschutz zu gewährleisten, erarbeiteten die Fachexperten der Unfallversicherung die Branchenregel gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kultusministerkonferenz, der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände sowie des Bundeselternrats. Auch die Sozialpartner des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals wurden einbezogen. Die neue Regel 102-601 "Branche Schule" kann in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei heruntergeladen werden. Das Dokument löst die bisherige Unfallverhütungsvorschrift 81 "Schule" ab.

Arbeitsschutzrecht in der Praxis umsetzen

Die Branchenregeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Akteure einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

Pressestelle

Präventionskampagne

Die Kampagene ist auch im Bildungsbereich aktiv:

www.kommmitmensch.de

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