25.08.2020
Arbeiten in der Grün- und Landschaftspflege fallen in zahlreichen Betrieben an: Hausmeister erledigen sie ebenso wie Beschäftigte von kommunalen Bauhöfen, Straßenmeistereien, der Wasserwirtschaft oder der Schloss- und Gartenverwaltungen der Länder. Die Tätigkeiten sind mit vielfältigen Gefahren verbunden, die jedoch oft unterschätzt werden. So passieren etwa bei Schnittarbeiten an Bäumen immer wieder schwere Unfälle. Insbesondere bei Arbeiten in relativ geringen Höhen ist Vielen die Gefahr eines folgenschweren Absturzes von einer Leiter nicht bewusst. "Vielfach kommen zudem ungeeignete Arbeitskörbe oder nicht dafür ausgelegte Trägerfahrzeuge zum Einsatz", sagt Christian Grunwaldt von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern. Herabfallende Ast- oder Stammteile verursachen in der Praxis ebenfalls schwere Unfälle. "Standort und Umgebung eines Baums erfordern häufig spezielle Schnitt- und Abseiltechniken, für die die Beschäftigten eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung benötigen", sagt der Diplom-Forstwissenschaftler. Grunwaldt ist stellvertretender Leiter des Sachgebiets Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung. Dort ist die neue Branchenregel "Grün- und Landschaftspflege" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet worden, die nun die DGUV Regel 114-017 "Gärtnerische Arbeiten" ersetzt.
Begrünte Dächer und selbstfahrende Arbeitsmaschinen neu aufgenommen
Auf 140 Seiten mit zahlreichen Abbildungen zeigt sie wesentliche Gefährdungen auf und fasst rechtliche Bestimmungen und Normen sowie die wichtigsten Präventionsmaßnahmen zusammen. Sie thematisiert die Arbeit im Freien mit allen Einflüssen von Witterung, UV-Strahlung und Gelände ebenso wie die biologischen Gefährdungen, zum Beispiel durch Zecken, Hantavirus, Hundekot oder Pflanzen wie Ambrosia. Weitere Kapitel befassen sich mit Arbeiten in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern oder mit Gefahrstoffen. Neu in die Branchenregel aufgenommen wurden die Themen begrünte Dächer und Dachgärten, Handwerkzeuge und Maschinen mit Akkubetrieb und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Rettungstreffpunkte, die zum Beispiel in großen Parks nötig sind.
Außerdem enthält sie Hinweise zum Einsatz von gefährlichen Maschinen sowie Geräten mit schneidenden und schnelldrehenden Werkzeugen wie etwa Freischneider, Heckenscheren und Motorsägen. "Aufgrund des Unfallgeschehens setzt die Branchenregel einen Schwerpunkt auf die sichere Handhabung von Motorsägen, die erforderliche Schutzkleidung und unverzichtbare Ausbildung", erläutert Grunwaldt. Wichtig sei zudem, dass Vorgesetzte wie auch die Beschäftigten selbst ihre eigenen Grenzen erkennen und wenn nötig, spezialisierte Dienstleister hinzuziehen. Das gelte gerade bei einzeln stehenden Bäumen, die gefällt werden müssen. "Ein plötzlich aufreißender Stamm durch Fehleinschätzung des Baumes oder eine falsche Fälltechnik kann lebensgefährliche Folgen haben." Zu den unterschätzten Risiken in der Grün- und Landschaftspflege zählt ihm zufolge auch der Lärm. "Es gibt Laubbläser, bei deren Verwendung ohne Gehörschutz bereits nach einer Viertelstunde die schädigende Tagesdosis an Lärm erreicht ist. Bei Motorsägen oder Freischneidern ist das sogar bei weniger als fünf Minuten der Fall."
Checklisten, Prüfprotokolle und Musterbetriebsanweisungen
Im Anhang der Branchenregel finden sich zudem Praxishilfen wie Musterbetriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfprotokolle und Regelpläne. Die Branchenregel richtet sich zwar vorrangig an Unternehmerinnen und Unternehmer, eignet sich aber auch als Nachschlagewerk für die Beschäftigten. Die DGUV-Regel 114-610 für die Branche Grün- und Landschaftspflege gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen. Sie kann als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt oder von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
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