09.07.2021
Die Fahrer und Fahrerinnen von Gütertransporten arbeiten unter Termindruck. Sie müssen sich oft durch dichten Verkehr quälen oder stehen sogar im Stau. Am Fahrtziel beim Kunden wartet womöglich bereits ein anderer Lkw, und das Be- und Entladen verzögert sich. Zudem ist die Ladestelle und deren Umgebung den Fahrern und Fahrerinnen oft nicht vertraut. Die meisten Arbeiten verrichten sie an wechselnden Orten und nicht im eigenen Betrieb. „Für die Organisation des Arbeitsschutzes bedeutet das eine besondere Herausforderung“, sagt Hans Heßner. Er ist Fachreferent für Straßenverkehr und Fahrzeuge der BG Verkehr und einer der Verfasser der DGUV Regel 114-615 "Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Das Wichtigste zum Arbeitsschutz auf einen Blick
Auf knapp 130 Seiten beschreibt die Branchenregel die verschiedenen Tätigkeiten im Güterkraftverkehr und informiert über rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und präventive Maßnahmen. So sind Eignung und Zustand der Fahrzeuge ebenso Thema wie die Prüfung der Fahrzeuge und deren Aufbauten. Fahrerassistenzsysteme unterstützen bei den Fahraufgaben und sind ein wesentlicher Faktor, um Unfälle zu vermeiden und Unfallfolgen zu vermindern.
Allen Aspekten rund ums Fahren widmet sich ein eigenes Kapitel. Es beschäftigt sich etwa mit dem Verhalten vor und während der Fahrt oder dem Besteigen, Verlassen und Begehen von Fahrzeugen. "Allein bei der BG Verkehr werden jährlich knapp 10.000 Unfälle an Be- und Entladestellen gemeldet", sagt Heßner. Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen zählen ebenfalls zu den unfallträchtigen Vorgängen. Auch beim Kuppeln oder Abstellen von Fahrzeugen geschehen schwere Unfälle, weil sich falsche Vorgehensweisen als Routinen eingeschliffen haben.
Weitere Kapitel befassen sich mit der Eignung von Fahrer oder Fahrerin, der Kommunikation und Koordination im eigenen Betrieb und mit anderen Unternehmen. Darüber hinaus spricht die Branchenregel auch Themen wie Konflikte und Konfliktbewältigung, psychische Belastungen, Erholung und Ernährung an. Der vierte inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem Be- und Entladen – sowohl manuell als auch mit Hubladebühnen, Ladekranen und Schubböden, Gabelstaplern oder Mitgänger-Flurförderzeugen. Die Branchenregel erläutert zudem die Regeln und Möglichkeiten, Ladung korrekt zu sichern.
Praxiserprobte Tipps für den Arbeitsschutz im Betrieb und unterwegs
Die Broschüre zeichnet sich durch eine verständliche Sprache aus und enthält 84 Fotos und Grafiken. Sie stellt Best-Practice-Lösungen und Positivbeispiele dar, aber auch einige Negativ-Beispiele, die im Arbeitsalltag immer wieder vorkommen. "Wir bilden sie ab, um die Gefahren anschaulich zu zeigen", begründet das der BG-Experte. So können etwa durch nachträglich eingebaute Betätigungseinrichtungen im Führerhaus Klemm- oder Quetschstellen entstehen. "Bereits vor der Beschaffung von Fahrzeugen sollten Punkte des Arbeitsschutzes beachtet werden, wie zum Beispiel griffgünstig angebrachte Haltegriffe oder ausreichend große Auftritte."
Die Branchenregel richtet sich an die Unternehmerinnen und Unternehmer, um sie bei der Gefährdungsbeurteilung, der Organisation der Arbeitsabläufe und bei Unterweisungen ihrer Beschäftigten zu unterstützen. „Die Fahrer und Fahrerinnen sollen nicht nur gut und sicher arbeiten, sondern auch gesund wieder nach Hause kommen“, sagt Heßner.
Die DGUV Regel 114-615 für die Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen. Sie kann jetzt auch kostenpflichtig als gedrucktes Exemplar bestellt werden.
Checklisten, Prüfprotokolle und Musterbetriebsanweisungen
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
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