15.11.2022
Sport- und Bewegung sind unverzichtbar im Schulunterricht. Aber neben dem Aspekt der Gesundheitsförderung gilt es auch Unfall- und Gesundheitsgefahren zu beachten und die buchstäbliche Angst vor dem Sportunterricht bei vielen Schülerinnen und Schülern, die sich den Anforderungen nicht gewachsen fühlen. Wie können Lehrkräfte damit umgehen? Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift "pluspunkt" stellt Möglichkeiten vor.
"Wenn Mannschaften gewählt wurden, wollte mich keiner haben. Das waren immer die schlimmsten Minuten eines Schultags." Diese Aussage eines zwölfjährigen Schülers können all jene gut nachempfinden, die nicht zu den Sportlichen gehören. "Ausgelacht oder verspottet zu werden, belastet Kinder und Jugendliche psychisch massiv", sagt Ina Hunger, Professorin für Sportwissenschaften an der Uni Göttingen. Sie rät Sportlehrkräften zu prüfen, ob es diskriminierende Momente in ihrem Unterricht gibt. Auf das "Wählen lassen" unter Schülerinnen und Schülern sollten sie zum Beispiel unbedingt verzichten.
Eine ganz praktische Unterstützung bietet die gesetzliche Unfallversicherung auch Lehrkräften für den Schwimmunterricht an, in dem es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Es wurde ein Handkartenset entwickelt, dessen Ziel es ist, das Schwimmenlernen an den Schulen zu stärken. Dahinter steht die gemeinsame Initiative "Sicherheit und Gesundheit im und durch den Schulsport", abgekürzt SuGiS von Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) und Kultusministerkonferenz. Dabei werden die Schwimmkenntnisse der Kinder und Jugendlichen in vier Niveaustufen eingeteilt: Wassergewöhnung, Grundfertigkeiten, Basisstufe Schwimmen und das sichere Schwimmen Können. "In den fünften Klassen kann man die Übungen sehr gut einsetzen, um die Grundfertigkeiten auszubilden", sagt Sportlehrerin Rebekka Ott aus Gießen. Schwimmlehrkräfte können das Handkarten-Set über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes anfordern.
"pluspunkt" ist das Magazin für Sicherheit und Gesundheit in der Schule. Es erscheint vier Mal im Jahr und wird vertrieben über die regional zuständigen Unfallkassen.
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