Pflege (-geld)

eine Pflegekraft hilft einem Gehbehinderten aus dem Rollstuhl

Bild: © Kaj Kandler/kombinatrotweiss.de / DGUV

Für Versicherte, die infolge des Versicherungsfalls für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt.

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um die notwendige Betreuung und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens soweit wie möglich sicherzustellen und hilfebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen.

Das Ausmaß des Hilfebedarfs und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden des Versicherten und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.